Frankenlied

Frankenlied-Diplom

 

Aus den Suffixen fränkischer Stationen (alle B-DOKs sowie die VFDB DOKs Z15, Z42, Z51, Z52 und Z61) ist je ein Buchstabe zur Bildung der Liedzeile

"... ins Land der Franken fahren"


zu verwenden.

Eine Station aus B39 ist obligatorisch.

Alle Bänder und Betriebsarten sind zugelassen. Für Lizenzierte und SWLs gelten gleiche Bedingungen. Jede Station kann nur einmal gewertet werden. Es gelten alle Verbindungen ab 01.01.1987.

Anträge mit GCR-Liste (=Aufstellung vorliegender QSL Karten), sowie einem Adressen Aufkleber (mit Ihrer Anschrift) und der Diplomgebühr von 7 Euro (DL: 5 Euro) oder 7 US-$ (DL: 5 US-$) oder 7 IRC gehen an den Diplom Manager DB7NW:

DARC-Ortsverband Helmbrechts
Diplom-Manager DB7NW
Postfach 1124
95222 Helmbrechts

Die Diplom Gebühr kann auch auf das Konto Nr. 8340927 des DARC-Ortsverbandes Helmbrechts bei der Raiffeisenbank Hof (BLZ: 780 608 96) überwiesen werden. (Verzögerungen können dadurch nicht ausgeschlossen werden!)

 

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